Berichtigung des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( ABl. L 130 vom 17.5.2011 )
2011/278/EU • 32011D0278R(01)
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10.8.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
L 205/38
Berichtigung des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission vom 27. April 2011 zur Festlegung EU-weiter Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
( Amtsblatt der Europäischen Union L 130 vom 17. Mai 2011 )
Seite 4, 21. Erwägungsgrund letzter Satz:
anstatt:
„Um sicherzustellen, dass die Anzahl kostenlos zuzuteilender Zertifikate von der Struktur der Wärmabgabe unabhängig ist, sollten die Emissionszertifikate dem Wärmeverbraucher zugeteilt werden.“
muss es heißen:
„Um sicherzustellen, dass die Anzahl kostenlos zuzuteilender Zertifikate von der Struktur der Wärmebereitstellung unabhängig ist, sollten die Emissionszertifikate dem Wärmeverbraucher zugeteilt werden.“
Seite 7, Artikel 3 Buchstabe h Ziffer iv:
anstatt:
„chemische Synthesen, bei denen das kohlenstoffhaltige Material die Reaktion mitbestimmt und deren Hauptzweck nicht die Wärmeerzeugung ist;“
muss es heißen:
„chemische Synthesen, bei denen das kohlenstoffhaltige Material an der Reaktion teilnimmt und deren Hauptzweck nicht die Wärmeerzeugung ist;“.
Seite 7, Artikel 3 Buchstabe p:
anstatt:
„ ‚Sicherheitsabfackelung‘: Verbrennung von Pilotbrennstoffen und sehr variablen Mengen an Prozess- oder Restgasen am Austrittsende einer entsprechenden Abfackelvorrichtung, die in den relevanten Genehmigungen der Anlage aus Sicherheitsgründen ausdrücklich vorgesehen ist;“
muss es heißen:
„ ‚Sicherheitsabfackelung‘: Verbrennung von Pilotbrennstoffen und sehr variablen Mengen an Prozess- oder Restgasen in einer atmosphärischen Störungen ausgesetzten Einheit, die in den relevanten Genehmigungen der Anlage aus Sicherheitsgründen ausdrücklich vorgesehen ist;“.
Seite 8, Artikel 3 Buchstabe u:
anstatt:
„ ‚wesentliche Falschangabe‘: eine (aufgrund von Unterlassungen, Fehlinterpretationen und Fehlern, zulässige Unsicherheiten ausgenommen) falsche Angabe in den vorgelegten Daten, die nach bestem fachlichen Ermessen der Prüfstelle die Verwendung der Daten durch die zuständige Behörde zur Berechnung der Zuteilung von Emissionszertifikaten beeinflussen könnte.“
muss es heißen:
„ ‚wesentliche Falschangabe‘: eine (aufgrund von Unterlassungen, Fehlinterpretationen und Fehlern, zulässige Unsicherheiten ausgenommen) substanziell falsche Angabe in den vorgelegten Daten, die nach bestem fachlichen Ermessen der Prüfstelle die Verwendung der Daten durch die zuständige Behörde zur Berechnung der Zuteilung von Emissionszertifikaten beeinflussen könnte.“
Seite 8, Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 4 Ende des Satzes:
anstatt:
„…, es sei denn, die zuständige Behörde hat sich vergewissert, dass die messbare Wärme in einem Sektor oder Teilsektor verbraucht wird, von dem gemäß dem Beschluss 2010/2/EU angenommen wird, dass er einem erheblichen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt ist.“
muss es heißen:
„…, es sei denn, der zuständigen Behörde wurde glaubhaft nachgewiesen, dass die messbare Wärme in einem Sektor oder Teilsektor verbraucht wird, von dem gemäß dem Beschluss 2010/2/EU angenommen wird, dass er einem erheblichen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt ist.“
Seite 9, Artikel 7 Absatz 6 Buchstaben c und d:
anstatt:
„c)
Soweit an derselben Produktionslinie nacheinander unterschiedliche Produkte hergestellt werden, werden Inputs, Outputs und die diesbezüglichen Emissionen sequenziell auf Basis der Nutzungszeit pro Jahr und Anlagenteil zugeordnet;
d)
soweit Inputs, Outputs und die diesbezüglichen Emissionen nicht gemäß Buchstabe a zugeordnet werden können, erfolgt die Zuordnung auf Basis der Masse oder des Volumens der jeweils hergestellten Produkte oder anhand von Schätzungen auf Basis der freien Reaktionsenthalpien der betreffenden chemischen Reaktionen oder anhand eines anderen geeigneten wissenschaftlich fundierten Verteilungsschlüssels.“
muss es heißen:
„a)
Soweit an derselben Produktionslinie nacheinander unterschiedliche Produkte hergestellt werden, werden Inputs, Outputs und die diesbezüglichen Emissionen sequenziell auf Basis der Nutzungszeit pro Jahr und Anlagenteil zugeordnet;
b)
soweit Inputs, Outputs und die diesbezüglichen Emissionen nicht gemäß Buchstabe a zugeordnet werden können, erfolgt die Zuordnung auf Basis der Masse oder des Volumens der jeweils hergestellten Produkte oder anhand von Schätzungen auf Basis der freien Reaktionsenthalpien der betreffenden chemischen Reaktionen oder anhand eines anderen geeigneten wissenschaftlich fundierten Verteilungsschlüssels.“
Seite 11, Artikel 9 Absatz 3 Anfang des Satzes:
anstatt:
„Die wärmebezogene historische Aktivitätsrate ist der als Terajoule/Jahr angegebene Medianwert des historischen Imports …“
muss es heißen:
„Die wärmebezogene historische Aktivitätsrate ist der als Terajoule/Jahr angegebene Medianwert des historischen jährlichen Imports …“
Seite 11, Artikel 9 Absatz 4 Anfang des Satzes:
anstatt:
„Die brennstoffbezogene historische Aktivitätsrate ist der als Terajoule/Jahr angegebene Medianwert des historischen Verbrauchs …“
muss es heißen:
„Die brennstoffbezogene historische Aktivitätsrate ist der als Terajoule/Jahr angegebene Medianwert des historischen jährlichen Verbrauchs …“
Seite 11, Artikel 9 Absatz 5 Ende des Satzes:
anstatt:
„… Medianwert der historischen Prozessemissionen.“
muss es heißen:
„… Medianwert der historischen jährlichen Prozessemissionen.“
Seite 12, Artikel 9 Absatz 9 Unterabsatz 2:
anstatt:
„Die historischen Aktivitätsraten der zusätzlichen oder der stillgelegten Kapazität entsprechen der Differenz zwischen den installierten Anfangskapazitäten der einzelnen Anlagenteile, an denen eine gemäß Artikel 7 Absatz 3 bestimmte wesentliche Kapazitätsänderung vorgenommen wurde, bis Aufnahme des geänderten Betriebs und der installierten Kapazität nach der gemäß Artikel 7 Absatz 4 bestimmten wesentlichen Kapazitätsänderung, multipliziert mit der durchschnittlichen historischen Kapazitätsauslastung der betreffenden Anlage in den Jahren vor der Aufnahme des geänderten Betriebs.“
muss es heißen:
„Die historischen Aktivitätsraten der zusätzlichen oder der stillgelegten Kapazität entsprechen der Differenz zwischen den gemäß Artikel 7 Absatz 3 bestimmten installierten Anfangskapazitäten der einzelnen Anlagenteile, an denen eine wesentliche Kapazitätsänderung vorgenommen wurde, bis Aufnahme des geänderten Betriebs und der gemäß Artikel 7 Absatz 4 bestimmten installierten Kapazität nach der wesentlichen Kapazitätsänderung, multipliziert mit der durchschnittlichen historischen Kapazitätsauslastung der betreffenden Anlage in den Jahren vor der Aufnahme des geänderten Betriebs.“
Seite 12 Artikel 10 Absatz 3 Satz 2:
anstatt:
„In jedem der Jahre 2014 bis 2020 wird die gemäß Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i bestimmte vorläufige jährliche Anzahl Emissionszertifikate so angepasst, dass die vorläufige jährliche Anzahl Emissionszertifikate für das betreffende Jahr niedriger ist als ein Prozentsatz des vorgenannten Medianwerts der jährlichen historischen Emissionen.“
muss es heißen:
„In jedem der Jahre 2014 bis 2020 wird die gemäß Absatz 2 Buchstabe b Ziffer i bestimmte vorläufige jährliche Anzahl Emissionszertifikate angepasst, soweit die vorläufige jährliche Anzahl Emissionszertifikate für das betreffende Jahr niedriger ist als ein Prozentsatz des vorgenannten Medianwerts der jährlichen historischen Emissionen.“
Seite 13, Artikel 10 Absatz 7 Unterabsatz 2 Anfang des Satzes:
anstatt:
„Besteht eine Anlage aus Anlagenteilen, in denen Zellstoff (Kurzfaser-Sulfatzellstoff, Langfaser-Sulfatzellstoff, thermo-mechanischer Zellstoff und mechanischer Zellstoff, Sulfitzellstoff oder anderer, nicht unter eine Produkt-Benchmark fallender Zellstoff) …“
muss es heißen:
„Besteht eine Anlage aus Anlagenteilen, in denen Zell- oder Holzstoff (Kurzfaser-Sulfatzellstoff, Langfaser-Sulfatzellstoff, thermo-mechanischer Holzstoff und mechanischer Holzstoff, Sulfitzellstoff oder anderer, nicht unter eine Produkt-Benchmark fallender Zellstoff) …“
Seite 19, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Heißmetall“ Spalte 1:
anstatt:
„Heißmetall“
muss es heißen:
„Flüssiges Roheisen“.
Seite 19, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Heißmetall“ Spalte 3:
anstatt:
„Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit folgenden Prozesseinheiten in Zusammenhang stehen: Hochofen, Einrichtungen für die Heißmetallbehandlung, Hochofengebläse, Hochofenwinderhitzer, Sauerstoffkonverter, Sekundärmetallurgie, Vakuumanlagen, Guss (und Schneiden), Schlackenaufbereitung, Möllervorbereitung, Gichtgaswäsche, Entstaubung, Schrottvorwärmung, Kohletrocknung für das Einblasen von Feinkohlestaub, Behältervorheizung, Vorwärmeinrichtungen für gegossene Blöcke, Drucklufterzeugung, Staubverarbeitung (Brikettierung), Schlammverarbeitung (Brikettierung), Dampfinjektion im Hochofen, Dampfgenerator, Konvertergaskühlung, und Verschiedenes.“
muss es heißen:
„Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit folgenden Prozesseinheiten in Zusammenhang stehen: Hochofen, Einrichtungen für die Roheisenbehandlung, Hochofengebläse, Hochofenwinderhitzer, Sauerstoffkonverter, Sekundärmetallurgie, Vakuumanlagen, Guss (und Schneiden), Schlackenaufbereitung, Möllervorbereitung, Gichtgaswäsche, Entstaubung, Schrottvorwärmung, Kohletrocknung für das Einblasen von Feinkohlestaub, Behältervorheizung, Vorwärmeinrichtungen für gegossene Blöcke, Drucklufterzeugung, Staubverarbeitung (Brikettierung), Schlammverarbeitung (Brikettierung), Dampfinjektion im Hochofen, Dampfgenerator, Konvertergaskühlung, und Verschiedenes.“
Seite 20, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Vorgebrannte Anoden“ Spalte 2:
anstatt:
„Anoden für die Aluminiumelektrolyse, bestehend aus Petrolkoks, Pech und normal recycelten Anoden, die speziell für eine bestimmte Schmelze geformt und in Anodenbrennöfen bei einer Temperatur von etwa 1 150 °C gebrannt werden.“
muss es heißen:
„Anoden für die Aluminiumelektrolyse, bestehend aus Petrolkoks, Pech und normal recycelten Anoden, die speziell für einen bestimmten Elektrolyse-Zelltyp geformt und in Anodenbrennöfen bei einer Temperatur von etwa 1 150 °C gebrannt werden.“
Seite 22, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Produkte aus Endlosglasfasern“ Spalte 2 Absatz 1 letzte Klammer:
anstatt:
„(ausgedrückt in Tonnen Glasschmelze im Vorherd).“
muss es heißen:
„(ausgedrückt in Tonnen Glasschmelze aus dem Vorherd).“
Seite 23, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Kurzfaser-Sulfatzellstoff“ Spalte 2 Absatz 1 Klammer:
anstatt:
„(Air dried tonnes — luftgetrocknete Tonnen).“
muss es heißen:
„(Air dried tonnes — Tonnen, lufttrocken).“
Seite 24, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Sulfitzellstoff, thermo- mechanischer und mechanischer Zellstoff“ Spalte 1:
anstatt:
„Sulfitzellstoff, thermo- mechanischer und mechanischer Zellstoff“
muss es heißen:
„Sulfitzellstoff, thermo- mechanischer und mechanischer Holzstoff“.
Seite 24, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Sulfitzellstoff, thermo- mechanischer und mechanischer Zellstoff“ Spalte 2 Absatz 2:
anstatt:
„Qualitäten von mechanischem Zellstoff: TMP (thermomechanischer Zellstoff) und Holzschliff als marktfähige Nettoproduktion in Adt. Mechanischer Zellstoff kann gebleicht oder ungebleicht sein.“
muss es heißen:
„Qualitäten von mechanischem Holzstoff: TMP (thermomechanischer Holzstoff) und Holzschliff als marktfähige Nettoproduktion in Adt. Mechanischer Holzstoff kann gebleicht oder ungebleicht sein.“
Seite 24, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Sulfitzellstoff, thermo- mechanischer und mechanischer Zellstoff“ Spalte 2 Absatz 3:
anstatt:
„Nicht unter diese Gruppe fallen die kleineren Untergruppen halbchemischer Zellstoff und CTMP (chemisch-thermomechanischer Zellstoff) und Chemiezellstoff.“
muss es heißen:
„Nicht unter diese Gruppe fallen die kleineren Untergruppen halbchemischer Holzstoff und CTMP (chemisch-thermomechanischer Holzstoff) und Chemiezellstoff.“
Seite 25, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Zeitungsdruckpapier“ Spalte 2 Satz 2:
anstatt:
„Das Papier wird aus Holzschliff und/oder mechanischem Zellstoff oder recycelten Fasern oder einer beliebigen Kombination aus beidem hergestellt.“
muss es heißen:
„Das Papier wird aus Holzschliff und/oder mechanischem Holzstoff oder recycelten Fasern oder einer beliebigen Kombination aus beidem hergestellt.“
Seite 25 bis 27, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Zeitungsdruckpapier“ bis Zeile „Gestrichener Karton“ Spalte 3 jeweils Satz 1:
anstatt:
„Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die Teil der Papierherstellung sind (insbesondere Papier- oder Kartonmaschine sowie angeschlossene Anlagen zur Energieumwandlung (Kessel/KWK) und direkter Einsatz von Prozessbrennstoff).“
muss es heißen:
„Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die Teil der Papierherstellung sind (insbesondere Papier- oder Kartonmaschine sowie angeschlossene Anlagen zur Energieumwandlung (Kessel/KWK) und direkt für den Produktionsprozess verwendeter Brennstoff).“
Seite 25, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Ungestrichenes Feinpapier“ Spalte 2 Ziffer 2:
anstatt:
„Ungestrichenes mechanisches Papier ist aus mechanischem Zellstoff hergestelltes Papier, das für Verpackungen, Grafikzwecke oder Zeitschriften verwendet wird.“
muss es heißen:
„Ungestrichenes mechanisches Papier ist aus mechanischem Holzstoff hergestelltes Papier, das für Verpackungen, Grafikzwecke oder Zeitschriften verwendet wird.“
Seite 26, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Gestrichenes Feinpapier“ Spalte 2 Ziffer 2 Satz 1:
anstatt:
„Gestrichenes mechanisches Papier aus mechanischem Zellstoff, das für Grafikzwecke und Zeitschriften verwendet wird.“
muss es heißen:
„Gestrichenes mechanisches Papier aus mechanischem Holzstoff, das für Grafikzwecke und Zeitschriften verwendet wird.“
Seite 26, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Tissuepapier“ Spalte 3 letzter Satz:
anstatt:
„Die Umwandlung von Mutterrollengewicht in Endprodukt ist nicht Teil dieser Produkt-Benchmark.“
muss es heißen:
„Die Weiterverarbeitung von der Mutterrolle in Endprodukte ist nicht Teil dieser Produkt-Benchmark.“
Seiten 26 und 27, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Testliner und Fluting“ Spalte 2 Nummer 2 Satz 2:
anstatt:
„Fluting besteht überwiegend aus Papier aus Recyclingfasern, unter diese Gruppe fällt aber auch Pappe aus chemischem und halbchemischem Zellstoff.“
muss es heißen:
„Fluting besteht überwiegend aus Papier aus Recyclingfasern, unter diese Gruppe fällt aber auch Pappe aus chemischem und halbchemischem Holzstoff.“
Seiten 27 und 28 Anhang I, Nummer 1, Zeile „Ungestrichener Karton“ und Zeile „Gestrichener Karton“ Spalte 2 jeweils letzter Satz:
anstatt:
„Wird auch als Vollpappe, Faltschachtelkarton, Kartonagenpappe, Verpackungskarton oder Wickelkarton bezeichnet.“
muss es heißen
„Wird auch als Vollpappe, Faltschachtelkarton, Kartonagenpappe, Verpackungskarton, Wickelkarton oder Wickelpappe bezeichnet.“
Seite 27 Anhang I, Nummer 1, Zeile „Gestrichener Karton“ Spalte 2 Satz 3:
anstatt:
„Karton wird aus Frisch- und/oder Altfasern hergestellt, und hat gute Falteigenschaften, hohe Steifigkeit sowie Rillfähigkeit.“
muss es heißen:
„Karton wird aus Frisch- und/oder Recyclingfasern hergestellt, und hat gute Falteigenschaften, hohe Steifigkeit sowie Rillfähigkeit.“
Seite 29, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Sodaasche“ Spalte 1:
anstatt:
„Sodaasche“
muss es heißen:
„Soda“.
Seite 29, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Sodaasche“ Spalte 2:
anstatt:
„Natriumcarbonat als Bruttogesamtproduktion, ausgenommen dichte Sodaasche, die als Nebenerzeugnis in einem Caprolactam-Produktionsnetz anfällt.“
muss es heißen:
„Natriumcarbonat als Bruttogesamtproduktion, ausgenommen Schwersoda, das als Nebenerzeugnis in einem Caprolactam-Produktionsnetz anfällt.“
Seite 29, Anhang I, Nummer 1, Zeile „Sodaasche“ Spalte 3:
anstatt:
„Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit folgenden Prozesseinheiten in Zusammenhang stehen: Reinigung der Salzlösung, Kalkofen und Kalkmilcherzeugung, Ammoniakabsorption, Ausfällen von NaHCO3, Ausfiltern oder Separieren der NaHCO3-Kristalle aus der Mutterlösung, Aufspaltung von NaHCO3 zu Na3CO3, Ammoniakrückgewinnung und Verdichtung oder Gewinnung von schwerer Sodaasche.“
muss es heißen:
„Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit folgenden Prozesseinheiten in Zusammenhang stehen: Reinigung der Salzlösung, Kalkofen und Kalkmilcherzeugung, Ammoniakabsorption, Ausfällen von NaHCO3, Ausfiltern oder Separieren der NaHCO3-Kristalle aus der Mutterlösung, Aufspaltung von NaHCO3 zu Na3CO3, Ammoniakrückgewinnung und Verdichtung oder Gewinnung von Schwersoda.“
Seite 30, Anhang I, Nummer 2, Zeile „Gipskarton“ Spalte 3 Absatz 1:
anstatt:
„Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit den Produktionsschritten Zermahlen, Trocknen, Brennen und Trocknen des Kartonmantels in Zusammenhang stehen.“
muss es heißen:
„Einbezogen sind sämtliche Prozesse, die direkt oder indirekt mit den Produktionsschritten Zermahlen, Trocknen, Brennen und Trocknen der Platten in Zusammenhang stehen.“
Seite 32, Anhang I, Nummer 2, Zeile „Wasserstoff“ Spalte 2 Anfang des Satzes:
anstatt:
„Reiner Wasserstoff und Wasserstoff-Kohlenmonoxid-Gemische mit einem Wasserstoffanteil von mindestens 60 Mol-% des insgesamt enthaltenen Wasserstoffs und Kohlenmonoxids zusammengenommen, …“
muss es heißen:
„Reiner Wasserstoff und Wasserstoff-Kohlenmonoxid-Gemische mit einem Wasserstoffanteil von mindestens 60 Mol-% bezogen auf die Summe des Wasserstoffs und Kohlenmonoxids, …“
Seite 32, Anhang I, Nummer 2, Zeile „Synthesegas“ Spalte 2 Anfang des Satzes:
anstatt:
„Wasserstoff-Kohlenmonoxid-Gemische mit einem Wasserstoffanteil von weniger als 60 Mol-% des insgesamt enthaltenen Wasserstoffs und Kohlenmonoxids zusammengenommen, …“
muss es heißen:
„Wasserstoff-Kohlenmonoxid-Gemische mit einem Wasserstoffanteil von weniger als 60 Mol-% bezogen auf die Summe des Wasserstoffs und Kohlenmonoxids, …“
Seite 42 Anhang IV, Spalte 2 Ziffer 2:
anstatt:
„das Anlagenteil, für das eine Wärme-Benchmark gilt, in Terajoule messbarer Wärme, die für die Herstellung von Produkten oder die Erzeugung von mechanischer Energie außer Strom- oder Wärmeerzeugung oder Kühlung innerhalb der Anlagengrenzen pro Jahr verbraucht wird,“
muss es heißen:
„den Anlagenteil, für den eine Wärme-Benchmark gilt, in Terajoule messbarer Wärme, die für die Herstellung von Produkten oder die Erzeugung von mechanischer Energie außer Strom- oder Wärmeerzeugung oder Kühlung innerhalb der Anlagengrenzen pro Jahr verbraucht wird,“.
Seite 42, Anhang IV, Spalte 2 Ziffer 3:
anstatt:
„das Anlagenteil, für das eine Brennstoff-Benchmark gilt, als Terajoule Brennstoff-Input pro Jahr,“
muss es heißen:
„den Anlagenteil, für den eine Brennstoff-Benchmark gilt, als Terajoule Brennstoff-Input pro Jahr,“.
Seite 44, Anhang V, Spalte 2, Zeile „Installierte Anfangsproduktionskapazität“ Ziffer 2:
anstatt:
„das Anlagenteil, für das eine Wärme-Benchmark gilt, in Terajoule messbarer Wärme, die für die Herstellung von Produkten oder die Erzeugung von mechanischer Energie außer Strom- oder Wärmeerzeugung oder Kühlung innerhalb der Anlagengrenzen pro Jahr verbraucht wird,“
muss es heißen:
„den Anlagenteil, für den eine Wärme-Benchmark gilt, in Terajoule messbarer Wärme, die für die Herstellung von Produkten oder die Erzeugung von mechanischer Energie außer Strom- oder Wärmeerzeugung oder Kühlung innerhalb der Anlagengrenzen pro Jahr verbraucht wird,“.
Seite 44, Anhang V, Spalte 2, Zeile „Installierte Anfangsproduktionskapazität“ Ziffer 3:
anstatt:
„das Anlagenteil, für das eine Brennstoff-Benchmark gilt, als Terajoule Brennstoff-Input pro Jahr,“
muss es heißen:
„den Anlagenteil, für den eine Brennstoff-Benchmark gilt, als Terajoule Brennstoff-Input pro Jahr,“.