Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1712/85 der Kommission vom 21. Juni 1985 zur Änderung der deutschen, griechischen, englischen, französischen, italienischen und niederländischen Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1626/85 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von bestimmten Sauerkirschen (ABl. Nr. L 163 vom 22. 6. 1985)
1712/85 • 31985R1712R(01)
Legal Acts - Regulations
- 0 Inbound citations:
- •
- 0 Cited paragraphs:
- •
- 10 Outbound citations:
Avis juridique important
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1712/85 der Kommission vom 21. Juni 1985 zur Änderung der deutschen, griechischen, englischen, französischen, italienischen und niederländischen Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1626/85 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von bestimmten Sauerkirschen (ABl. Nr. L 163 vom 22. 6. 1985) Amtsblatt Nr. L 178 vom 10/07/1985 S. 0036 - 0036
BERICHTIGUNG FÜR : Verordnung (EWG) Nr. 1712/85 der Kommission vom 21. Juni 1985 zur Änderung der deutschen, griechischen, englischen, französischen, italienischen und niederländischen Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1626/85 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von bestimmten Sauerkirschen BERICHTIGUNG DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1712/85 DER KOMMISSION VOM 21 . JUNI 1985 ZUR ÄNDERUNG DER DEUTSCHEN, GRIECHISCHEN, ENGLISCHEN, FRANZÖSISCHEN, ITALIENISCHEN UND NIEDERLÄNDISCHEN FASSUNG DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1626/85 ÜBER SCHUTZMASSNAHMEN BEI DER EINFUHR VON BESTIMMTEN SAUERKIRSCHEN ( AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN NR . L 163 VOM 22 . JUNI 1985 ) SEITE 46, ARTIKEL 1 ZIFFER 3 ABSÄTZE 1 UND 2 : 1.2ANSTATT : ". . . ÜBERPRÜFUNG . . ." MUSS ES HEISSEN : ". . . ÜBERFÜHRUNG . . ."; SEITE 46, ARTIKEL 1 ZIFFER 3 ABSATZ 3 : 1.2ANSTATT : ". . . IN DER ANMELDUNG ZUR ÜBERPRÜFUNG . . .", MUSS ES HEISSEN : ". . . IN DER ANMELDUNG ZUR ÜBERFÜHRUNG . . ."; SEITE 46, ARTIKEL 1 ZIFFER 7 : 1.2ANSTATT : ". . . ÜBERPRÜFUNG . . .", MUSS ES HEISSEN : ". . . ÜBERFÜHRUNG . . .".
BERICHTIGUNG FÜR :
Verordnung (EWG) Nr. 1712/85 der Kommission vom 21. Juni 1985 zur Änderung der deutschen, griechischen, englischen, französischen, italienischen und niederländischen Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 1626/85 über Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von bestimmten Sauerkirschen
BERICHTIGUNG DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1712/85 DER KOMMISSION VOM 21 . JUNI 1985 ZUR ÄNDERUNG DER DEUTSCHEN, GRIECHISCHEN, ENGLISCHEN, FRANZÖSISCHEN, ITALIENISCHEN UND NIEDERLÄNDISCHEN FASSUNG DER VERORDNUNG ( EWG ) NR . 1626/85 ÜBER SCHUTZMASSNAHMEN BEI DER EINFUHR VON BESTIMMTEN SAUERKIRSCHEN
( AMTSBLATT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN NR . L 163 VOM 22 . JUNI 1985 )
SEITE 46, ARTIKEL 1 ZIFFER 3 ABSÄTZE 1 UND 2 :
1.2ANSTATT :
". . . ÜBERPRÜFUNG . . ."
MUSS ES HEISSEN :
". . . ÜBERFÜHRUNG . . .";
SEITE 46, ARTIKEL 1 ZIFFER 3 ABSATZ 3 :
1.2ANSTATT :
". . . IN DER ANMELDUNG ZUR ÜBERPRÜFUNG . . .",
MUSS ES HEISSEN :
". . . IN DER ANMELDUNG ZUR ÜBERFÜHRUNG . . .";
SEITE 46, ARTIKEL 1 ZIFFER 7 :
1.2ANSTATT :
". . . ÜBERPRÜFUNG . . .",
MUSS ES HEISSEN :
". . . ÜBERFÜHRUNG . . .".