Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 926/80 der Kommission vom 15. April 1980 über die Befreiung von der Erhebung der Währungsausgleichsbeträge in bestimmten Fällen (ABl. Nr. L 99 vom 17.4.1980)
926/80 • 31980R0926R(02)
Legal Acts - Regulations
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Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 926/80 der Kommission vom 15. April 1980 über die Befreiung von der Erhebung der Währungsausgleichsbeträge in bestimmten Fällen (ABl. Nr. L 99 vom 17.4.1980) Amtsblatt Nr. L 131 vom 13/05/1982 S. 0034 - 0034
BERICHTIGUNG FÜR : Verordnung (EWG) Nr. 926/80 der Kommission vom 15. April 1980 über die Befreiung von der Erhebung der Währungsausgleichsbeträge in bestimmten Fällen Seite 17, Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a): 1.2 // anstatt: // »a) der neue Währungsausgleichsbetrag aufgrund einer Währungsabweichung von weniger als einem Punkt berechnet wird;" // muß es heissen: // »a) der neue Währungsausgleichsbetrag aufgrund einer Währungsabweichung von einem Punkt oder weniger berechnet wird;".
BERICHTIGUNG FÜR :
Verordnung (EWG) Nr. 926/80 der Kommission vom 15. April 1980 über die Befreiung von der Erhebung der Währungsausgleichsbeträge in bestimmten Fällen
Seite 17, Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a):
1.2 // anstatt: // »a) der neue Währungsausgleichsbetrag aufgrund einer Währungsabweichung von weniger als einem Punkt berechnet wird;" // muß es heissen: // »a) der neue Währungsausgleichsbetrag aufgrund einer Währungsabweichung von einem Punkt oder weniger berechnet wird;".