Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen (ABl. Nr. L 240 vom 24. 8. 1992)
2407/92 • 31992R2407R(01)
Legal Acts - Regulations
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Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen (ABl. Nr. L 240 vom 24. 8. 1992) Amtsblatt Nr. L 045 vom 23/02/1993 S. 0030 - 0030
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 240 vom 24. August 1992) Seite 1, neunter Erwägungsgrund, vierte Zeile: anstatt: ". . . des genehmigten Mitgliedstaats . . ." muß es heissen: ". . . des genehmigenden Mitgliedstaats . . ."; Seite 2, Artikel 2 Buchstabe g) Unterabsatz b) erste Zeile: anstatt: ". . . einen bestimmten Einfluß . . ." muß es heissen: ". . . einen bestimmenden Einfluß . . ."
Berichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 240 vom 24. August 1992)
Seite 1, neunter Erwägungsgrund, vierte Zeile:
anstatt: ". . . des genehmigten Mitgliedstaats . . ."
muß es heissen: ". . . des genehmigenden Mitgliedstaats . . .";
Seite 2, Artikel 2 Buchstabe g) Unterabsatz b) erste Zeile:
anstatt: ". . . einen bestimmten Einfluß . . ."
muß es heissen: ". . . einen bestimmenden Einfluß . . ."